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ich habe mich bereit erklärt, als Bevollmächtigter in einem abstrakten Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes Hessen aufzutreten.
Eine Vielzahl von Gründen hat mich dazu bewegt.
Zunächst ist Bildung keine Ware. Sie muss daher gebührenfrei sein, so wie es Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung vorsieht.
Auf den Weg vom Steuer- zum Gebührenstaat ist die Einführung von Studiengebühren ein weiterer entscheidender Schritt. Es besteht die Gefahr, dass sich der Staat immer weiter aus der Finanzierung der Hochschulen zurückzieht, mit der Folge, dass die Gebühren steigen werden.
Studiengebühren sind darüber hinaus unsozial. Schon heute sind Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien im Bildungswesen benachteiligt. Dies wird sich durch die Studiengebühren verschärfen.
Zudem verschärfen sie den Druck auf dem Ausbildungsmarkt, da die schwächeren Abiturienten eine berufliche Erstausbildung vorziehen werden. Dies würde den Ausbildungsnotstand in der beruflichen Bildung vergrößern.
Für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft ist dies kontraproduktiv. Wir werden nicht weniger, sondern mehr Studierende benötigen. Andere erfolgreichere Staaten haben dies schon lange begriffen.
Entscheidend kommt hinzu: Da die Hessische Verfassung Studiengebühren verbietet, verstößt die Hessische Landesregierung und die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag eklatant gegen unsere Verfassung.
Der hessische DGB unterstützt von daher das Klageverfahren, es ist für uns eine logische Konsequenz.
Stefan Körzell
DGB-Landesvorsitzender