Uebergebuehr News

Hochschul-, Bildungs- und Sozialpolitik

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Ingrid Sehrbrock wertet es als „positives Signal, dass nach monatelangen Verhandlungen die Vereinbarung zum Hochschulpakt II auf den Weg gebracht worden ist.“ Die stellvertretende DGB-Vorsitzende warnt jedoch vor einem Scheitern der Milliarden-Pakete für Hochschulen und Forschung, sollte es nach der...


Der Mai endet mit einer guten Nachricht. An der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt (EFH) werden nun doch keine Studiengebühren eingeführt. Die zuständige Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat bekannt gegeben, dass die Mittel für die EFH um 500.000 Euro aufgestockt werden sollen. Bis 2013 sollen...


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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das hessische Studienbeitragsgesetz wurde mit der Mehrheit der CDU-Landesregierung am 05.10.2006 verabschiedet und am 16.10.2006 im Verordnungsblatt I S. 512 veröffentlicht.

Dass die Landesregierung dieses Gesetz partiell entschärft hat, ist vorallem auf die vehement und intensiv geführten Proteste der letzten Monate zurückzuführen. Nichts desto trotz besteht auch weiterhin die Hauptforderung der Studierenden darin, dieses Gesetz komplett zu kippen. Doch nicht nur auf der politischen Ebene ist diese Gesetz nicht tragbar, sondern auch auf der juristischen.

Mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Hessen haben wir eine neue Dimension der Arroganz Seitens der Landesregierung erreicht. Partikularinteressen werden nun nicht mehr nur auf Kosten der Bevölkerung durchgesetzt, sondern auch auf Kosten unserer Verfassung. Diese Entwicklung darf nicht stillschweigend hingenommen werden, weil darunter nicht nur die Bevölkerung zu leiden hat, sondern die gesamte Demokratie. Das Studienbeitragsgesetz verstößt eindeutig gegen Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der u.a. einen unentgeltlichen Hochschulunterricht vorsieht. In keiner anderen Landesverfassung wird die Gebührenfreiheit an Schulen und Hochschulen so explizit geregelt, wie in Hessen. Um die Hessische Verfassung in ihrer Eigen- und Besonderheit zu schützen, werden wir eine Verfassungsklage von unten (abstraktes Normenkontrollverfahren) vor dem Staatsgerichtshof einreichen.

Wir dürfen unser höchstes demokratisches Gut, die Verfassung, keinem parteipolitischen Kalkül überlassen. Vielmehr wollen wir die von der Hessischen Verfassung gegebenen Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen und die BürgerInnen über die Zukunft unserer Bildung entscheiden lassen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat durch diese Initiative die Macht die Entscheidung der hessischen Landesregierung zu hinterfragen, auf den Prüfstein zu stellen und zu kippen. Mit dieser Initiative wollen wir nicht unsere eigenen Privilegien verteidigen, sondern unseren Kindern und der zukünftigen Generation eine ehrliche Chance in der Gesellschaft ermöglichen. Das Sozialstaatsprinzip ist in unserem Grundgesetz fest verankert und der unentgeltliche Hochschulunterricht in der Hessischen Verfassung. Verteidigen Sie die wichtigsten Pfeiler unserer Demokratie und geben Sie der Bevölkerung und sich selbst eine Stimme.

Mike Josef
Vorsitzender des AStA der Universität Frankfurt