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Darum geht es: Studiengebühren in Hessen sind verfassungswidrig (siehe Artikel 59). Dies soll vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüft werden.
NEU! Aktueller Stand: NEU!
Am 11. Juni 2008 wird der Staatsgerichtshof das Urteil bekannt geben.
Bisheriger Verlauf der Verfassungsklage:
Bis zum 22. Juni haben 78.721 hessische Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsklage von unten gegen das Studiengebührengesetz der Landesregierung unterschrieben. Damit ist die für die Klage vor dem Staatsgerichtshof benötige Zahl erreicht - und das innerhalb der selbstgesetzten Frist. Dieser bundesweit einmalige Erfolg der Verfassungsfreunde und Gebührengegner ist gleichzeitig die erste erfolgreich eingereichte Volksklage in Hessen seit zwei Jahrzehnten und die erste, die neu aufgerichtete gesetzliche Hürden überwinden konnte. Vielen Dank an alle, die zu diesem Erfolg beigetragen haben!
Mit der erfolgreichen Volksklage sind in Hessen nun zwei Verfassungsklagen gegen die von der CDU-Landesregierung eingeführten Studiengebühren anhängig. Sie beziehen sich auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der Studiengebühren verbietet und Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässt. Wir appellieren an die Landesregierung, die Erhebung von Gebühren bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs auszusetzen. Dies würde dem Rechtsfrieden dienen, unnötige Auseinandersetzungen vermeiden und bei einer gerichtlichen Aufhebung des Gebührengesetzes vermeiden, dass nur diejenigen Studierenden ihre Gebühren erstattet bekommen, die sich juristisch wehren.
Die Studiengebühren in Hessen sind nun endlich vor Gericht. Der Kampf gegen das Bezahlstudium geht weiter. Mit und neben der spannenden juristischen Auseinandersetzung müssen wir die Öffentlichkeit weiter für die Notwendigkeit eines offenen und gerechten Zugangs zu Schulen und Hochschulen sensibilisieren. Denn auf Dauer können nur politische Mehrheiten, also die Menschen selbst, den Marsch in einen obrigkeitlichen Staat aufhalten, der Bildung zur Ware macht, Reiche begünstigt und die Verfassung nach Gutdünken verteidigt oder bricht.
