Uebergebuehr News

Hochschul-, Bildungs- und Sozialpolitik

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Ingrid Sehrbrock wertet es als „positives Signal, dass nach monatelangen Verhandlungen die Vereinbarung zum Hochschulpakt II auf den Weg gebracht worden ist.“ Die stellvertretende DGB-Vorsitzende warnt jedoch vor einem Scheitern der Milliarden-Pakete für Hochschulen und Forschung, sollte es nach der...


Der Mai endet mit einer guten Nachricht. An der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt (EFH) werden nun doch keine Studiengebühren eingeführt. Die zuständige Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat bekannt gegeben, dass die Mittel für die EFH um 500.000 Euro aufgestockt werden sollen. Bis 2013 sollen...


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Verfassungsklage gegen Studiengebühren

Darum geht es: Studiengebühren in Hessen sind verfassungswidrig (siehe Artikel 59). Dies soll vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüft werden.

NEU! Aktueller Stand: NEU!
Am 11. Juni 2008 wird der Staatsgerichtshof das Urteil bekannt geben.

Bisheriger Verlauf der Verfassungsklage:

  • Ab November 2006 sammeln ein Bündnis aus Studierenden, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen Klageformulare. Insgesamt 43.308 - das entspricht 1% der hessischen Bevölkerung - müssen gesammelt werden.
  • Am 22. Juni 2007 wurden mehr als 70.000 Klageformulare dem Staatsgerichtshof übergeben - die benötigte Zahl wurde damit bei weitem übertroffen.
  • Im September 2007 wurde die Klageschrift eingereicht.
  • Am 13. Februar 2008 fand eine mündliche Anhörung im Staatsgerichtshof statt.
  • Am 11. Juni 2008 wird der Staatsgerichtshof sein Urteil bekannt geben.

Verfassungsklage nimmt erste Hürde

Bis zum 22. Juni haben 78.721 hessische Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsklage von unten gegen das Studiengebührengesetz der Landesregierung unterschrieben. Damit ist die für die Klage vor dem Staatsgerichtshof benötige Zahl erreicht - und das innerhalb der selbstgesetzten Frist. Dieser bundesweit einmalige Erfolg der Verfassungsfreunde und Gebührengegner ist gleichzeitig die erste erfolgreich eingereichte Volksklage in Hessen seit zwei Jahrzehnten und die erste, die neu aufgerichtete gesetzliche Hürden überwinden konnte. Vielen Dank an alle, die zu diesem Erfolg beigetragen haben!

Gebühren aussetzen!

Mit der erfolgreichen Volksklage sind in Hessen nun zwei Verfassungsklagen gegen die von der CDU-Landesregierung eingeführten Studiengebühren anhängig. Sie beziehen sich auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der Studiengebühren verbietet und Ausnahmen nur in engen Grenzen zulässt. Wir appellieren an die Landesregierung, die Erhebung von Gebühren bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs auszusetzen. Dies würde dem Rechtsfrieden dienen, unnötige Auseinandersetzungen vermeiden und bei einer gerichtlichen Aufhebung des Gebührengesetzes vermeiden, dass nur diejenigen Studierenden ihre Gebühren erstattet bekommen, die sich juristisch wehren.

Juristisches und politisches Tauziehen - bleiben Sie dran

Die Studiengebühren in Hessen sind nun endlich vor Gericht. Der Kampf gegen das Bezahlstudium geht weiter. Mit und neben der spannenden juristischen Auseinandersetzung müssen wir die Öffentlichkeit weiter für die Notwendigkeit eines offenen und gerechten Zugangs zu Schulen und Hochschulen sensibilisieren. Denn auf Dauer können nur politische Mehrheiten, also die Menschen selbst, den Marsch in einen obrigkeitlichen Staat aufhalten, der Bildung zur Ware macht, Reiche begünstigt und die Verfassung nach Gutdünken verteidigt oder bricht.